SWM verklagen Schülerin

Die Stadtwerke München haben eine junge Schülerin auf mehr als 15.000 Euro Schadensersatz verklagt. Die Gymnasiastin war im Sommer 2013 als 10-jährige mit ihrem Tretroller vor einen Linienbus gelaufen.

Das Kind kam glimpflich davon – Schürf- und Platzwunden. Im Bus allerdings wurden 7 Personen leicht und 3 schwer verletzt; der Busfahrer war auf Grund eines Traumas über Monate nicht erwerbsfähig.

Vollständiger Artikel bei sueddeutsche.de

In den Sozialen Medien wird diese Vorgehensweise gerade lebhaft diskutiert.

Ich persönlich, ja, ich bin Mutter, finde die Vorgehensweise der SWM zwar gewagt aber durchaus legitim. Es ist eben nunmal so, dass nur Kinder unter 10 Jahren nicht belangt werden können. Das kann man jetzt sehen wie man will. Es ist und bleibt Fakt.

Wenn man als Eltern sein Kind, egal in welchem Alter, ALLEINE, also UNBEAUFSICHTIGT am Straßenverkehr teilnehmen lässt, dann muss man ABSOLUT sicher sein können, dass das Kind die Verkehrsregeln beherrscht und nicht, wie (laut Zeitungsbericht!) zwischen geparkten Autos auf die Straße rollert. Kann ich mir dessen nicht sicher sein (ich für meinen Teil bin mir nicht sicher, ob ein 10jähriges Kind das in jeder Situation einwandfrei einschätzen kann), muss ich mein Kind eben auf dem Schulweg begleiten.

Sich dann hinzustellen (nachdem dem Kind dem Himmel sei Dank NICHTS passiert ist) und zu „schreien“, was der bösen SWM einfällt, find ich irgendwie nicht korrekt. Da ist was schief gelaufen, es war zumindest zum Teil die Schuld meines Kindes, also muss ich als Eltern dafür geradestehen. Das ist mein Rechtsempfinden.

Meiner Meinung nach ist es total okay, wenn die SWM die ihr entstandenen Kosten weiterbelasten will. Die Eltern werden sicher eine Familienhaftpflicht haben (und wenn nicht: selbst schuld) und die wird wohl (zum größten Teil) die Kosten übernehmen.

 

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